DFL arrête la vente aux enchères Mediation-Recht

DFL arrête la vente aux enchères Mediation-Recht
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Die Streaming-Plattform hat demnach am Mittwoch einen Brief an die beiden DFL-Geschäftsführer Marc Lenz und Steffen Merkel sowie die Vereine verschickt und schwere Vorwürfe erhoben. Die Geschäftsleitung wiederum informierte die Vereine über die Unterbrechung. Ein Sprecher sagte am Abend: „Die DFL weist die Vorwürfe in aller Deutlichkeit zurück.“

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Alle vier Jahre vergibt die Fußball-Bundesliga ihre Medien-Rechte. Für die 36 Vereine geht es um sehr viel Geld: Die Einnahmen sind oft der wichtigste Einzelposten in der Bilanz. In der aktuellen Periode nimmt die DFL pro Saison im Schnitt 1,1 Milliarden Euro ein. In dieser Woche startete die Auktion für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an einem geheimen Ort außerhalb der DFL-Zentrale in Frankfurt. Das Verfahren ist jetzt gestoppt. Die DFL berät derzeit über das weitere Vorgehen.

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Um welche Rechte geht es?

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Dazn soll sich beim Wettbieten um das Paket B ungerecht behandelt gefühlt haben. B ist das größte Live-Paket mit den Spielen der ersten Liga am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegations-Partien um den Aufstieg in die erste Liga. Es enthält insgesamt 196 Spiele.

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Strittig ist laut „Bild“ und „Frankfurter Rundschau“, dass Dazn keine Bankgarantie, „sondern eine harte Patronatserklärung abgeben“ habe, wie es in dem Schreiben heißt. „Trotz dieser zuvor akzeptierten Position verlangten Sie am Montag, den 15. April 2024, mitten im Ausschreibungsverfahren, innerhalb von 24 Stunden eine ganz konkrete Bankgarantie von Dazn – eine unmögliche Aufgabe.“

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Auch eine daraufhin vorgelegte Garantiezusage von Dazn-Mehrheitseigner Access Industries, die Beteiligungsgesellschaft des Milliardärs Leonard “Len“ Blavatnik, die beispielsweise auch die Mehrheit an Warner Music hält, sei nicht akzeptiert worden.

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Wie das Verfahren abläuft

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Die Live-Rechte sind der finanziell wichtigste Teil der Auktion. Sie stehen für rund 80 Prozent der Gesamteinnahmen und werden zuerst vergeben. In der aktuellen Vergabe ist das zuvor gültige Alleinerwerbsverbot, die sogenannte „No-Single-Buyer-Rule“, nicht mehr vorgesehen. Es ist also zumindest theoretisch möglich, dass ein einzelner Anbieter alle Live-Rechte erwirbt.

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Das Paket B wurde im Zuge der aktuellen Vergabe aufgewertet und enthält nun nicht nur die Einzelspiele der ersten Liga am Samstag, sondern auch die Freitagspartien. Letztere sind aktuell Teil eines Paketes mit den Sonntagsspielen, das Dazn hält. Die Samstagsspiele sowie die Konferenz am Samstag zeigt Konkurrent Sky.

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Die Auktion läuft nach einem festen Schema ab. Basis ist ein Mindestpreis je Paket. Liegt ein Interessent mit seinem Angebot darüber und bietet auch 20 Prozent mehr als das nächsthöhere Angebot, hat er das Paket sicher. Andernfalls folgt eine zweite Runde. Ohne Ergebnis in dieser entscheidet die DFL frei.

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DFL: “Vielzahl von unrichtigen Darstellungen und Verkürzungen von Sachverhalten“

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Das eigene Angebot sei abgelehnt worden, obwohl Dazn „das finanziell attraktivste und überzeugendste Angebot“ abgegeben habe, heißt es in dem Schreiben von Dazn. „Für dieses unwirtschaftliche Verhalten haben wir keine andere Erklärung als die, dass die DFL-Geschäftsführung das Ergebnis bereits vorweggenommen hatte, um Rechtepaket B in unzulässigerweise Weise an den von ihr bevorzugten Bieter zu vergeben und die Mitgliederclubs um ihren Anteil an den zusätzlichen Einnahmen aus dem Dazn-Angebot zu bringen ohne eine weitere Bieterrunde durchzuführen.“ Naheliegend wäre eine Vergabe an Sky, bestätigt ist dies allerdings nicht.

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Die DFL weist den Vorwurf von Dazn zurück. „Das Schreiben der Dazn Group Limited enthält zudem eine Vielzahl von unrichtigen Darstellungen und Verkürzungen von Sachverhalten“, heißt es im Schreiben der Geschäftsführung an die Clubs, das der dpa vorliegt. „Diesbezüglich werden wir uns auch gegenüber dem Bundeskartellamt äußern. Die DFL GmbH führt das Verfahren selbstverständlich in Einklang mit den gegenüber dem Bundeskartellamt dargestellten Ausschreibungsverfahren und den Regelungen der Ausschreibungsunterlagen in transparenter und diskriminierungsfreier Weise durch.“

 
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